Aus dem Bericht der Kinderärztin Dr. med. B.________ vom 21. Juni 2021 geht hervor, dass der Geschädigte ihr gegenüber berichtet habe, er könne das rechte Bein praktisch nicht belasten und habe deswegen nun wieder vermehrt die bekannten vorbestehenden Hüftschmerzen. Die Kinderärztin stellte eine eingeschränkte Kniebeweglichkeit fest, die am ehesten schmerzbedingt sei (pag. 56). Der Geschädigte schilderte an der polizeilichen Einvernahme, der Beschuldigte sei mit der Stossstange und dem Kotflügel in sein rechtes Bein gefahren und habe glaublich gar nicht bemerkt, dass er ihn angefahren habe (pag. 16 Z. 24 f.).