Er hatte während der Fahrt auf seinem Mobiltelefon die Navigations-App «Google Maps» geöffnet und liess sich von der App zu einer eingegebenen Adresse leiten (pag. 22 Z. 32; pag 69 Z. 31 f.). Weiter bestreitet der Beschuldigte nicht, dass er vor der Einfahrt in den Kreisverkehrsplatz kurz auf das Display seines Mobiltelefons blickte, um zu schauen, wo er abbiegen musste (pag. 22 Z. 32 ff.; pag. 69 Z. 32 ff.). Das Mobiltelefon war in eine spezielle Halterung gesteckt, die wiederum bei den Lüftungsschlitzen der Mittelkonsole angebracht war (vgl. pag.