5. Ausgangslage Dem Beschuldigten wird im Strafbefehl vom 20. Oktober 2021 (pag. 24 f.) – der als Anklageschrift gilt (Art. 356 Abs. 1 StPO) – mehrfache einfache Verkehrsregelverletzung, begangen am 17. Juni 2021 in E.________, zur Last gelegt. Der Beschuldigte soll als Lenker eines Personenwagens während der Fahrt eine Verrichtung vorgenommen haben (Bedienung des Navigationsgerätes), welche das sichere Führen des Fahrzeuges erschwert habe. Aufgrund dessen habe der Beschuldigte bei der Einfahrt in den Kreisverkehrsplatz F.___