Gestützt auf die Verfügung vom 31. Juli 2023 (pag. 172 f.) ersuchte der Beschuldigte mit Schreiben vom 20. August 2023 um Durchführung einer mündlichen Verhandlung (pag. 175). Mit Beschluss vom 23. August 2023 wurde gestützt auf Art. 406 Abs. 1 Bst. c der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens angeordnet (pag. 177 ff.). Mit Eingabe vom 28. November 2023 begründete der Beschuldigte seine Berufung innert zweifach erstreckter Frist (pag. 185 f.; pag. 188 f.; pag. 190 ff.).