2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte mit Schreiben vom 19. Mai 2022 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 104). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 15. Juni 2023 (pag. 128 f.) erklärte der Beschuldigte mit Eingabe vom 5. Juli 2023 form- und fristgerecht die vollumfängliche Berufung (pag. 137 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Schreiben vom 13. Juli 2023 auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag. 171). Gestützt auf die Verfügung vom 31. Juli 2023 (pag.