3.3 des Kreisschreibens Nr. 15 des Obergerichts des Kantons Bern vom 21. Januar 2022), ergebend CHF 81.05. Für die Berechnung der Mehrwertsteuer sind die Auslagen auf das Jahr 2023 und 2024 aufzuteilen. Aus der Honorarnote ergibt sich, dass die Kosten für die Auslagen im Jahr 2024 CHF 14.20 betragen haben (vgl. den Betrag von CHF 942.20, auf den der neue Mehrwertsteuersatz geltend gemacht wird, abzüglich des im Jahr 2024 geltend gemachten Aufwands von CHF 928.00, ergebend den im Jahr 2024 geltend gemachten Auslagenbetrag von CHF 14.20). Diese werden belassen. Damit verbleiben für das Jahr 2023 CHF 66.85.