Auslagen und Mehrwertsteuer, sofern der Anwalt mehrwertsteuerpflichtig ist, werden zusätzlich entschädigt. Der Stundenansatz für die Entschädigung der amtlich bestellten Anwälte beträgt im Kanton Bern CHF 200.00 (Art. 1 der Verordnung über die Entschädigung der amtlichen Anwältinnen und Anwälte [EAV; BSG 168.711]). In Rechtsmittelverfahren mit dem Einzelgericht als Vorinstanz beträgt das Honorar zwischen CHF 50.00 bis CHF 15'000.00 (Art. 17 Abs. 1 lit. f i.V.m. lit. b der Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes [PKV; BSG 168.811]). 23.2.1 Rechtsanwalt B.________ Rechtsanwalt B.__