Bei diesem Ausgang des Verfahrens hat der Beschuldigte dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung für die amtliche Verteidigung durch Rechtsanwalt B.________, gesamthaft ausmachend CHF 6'660.55, zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 aStPO).