Gleichermassen die angebliche Eskalation in der Erzählung. Ginge man davon aus, dass sie gegenüber dem Arbeitgeber explizit einen Zwang, gewisse Sachen zu machen, erwähnt hätte (ebenso vorstellbar ist aber mit Blick auf seine Aussage, dass die Straf- und Zivilklägerin ihm nur gesagt hat, sie sei sexuell genötigt worden, woraus er einen Zwang, gewisse Sachen zu machen, ableitete), so wäre vielmehr das Gegenteil der Fall; die Straf- und Zivilklägerin hätte den Vorfall anlässlich ihrer Einvernahme abgeschwächt und nicht eskalierend vorgebracht. Beim Staatsanwalt gab sie zudem differenziert an, er habe ihre Scheide nicht berührt (pag. 36 Z. 103), sie nicht geküsst (pag.