Letzterer gab (notabene in der vom Beschuldigten in seiner Replik genannten Aussage auf pag. 331 Z. 34 – 45) auf die Frage, ob das Kräftemessen während der Arbeit oder auch privat stattgefunden habe, an, «oft fand es bei der Arbeit statt». Auf Nachfrage («also auch privat?») antwortete er sodann, «ich erinnere mich nicht. Vielleicht hat es auch im Privaten stattgefunden, aber oft war es bei der Arbeit». Schliesslich ist zwar korrekt, dass die Vorinstanz die Aussage des Zeugen G.________, wonach er keinen Aufschrei des Beschuldigten gehört habe, nicht gewürdigt hat.