samtgeschehen untergeordnete Handlung (Berührung der Brüste) sämtliche Vorwürfe verworfen. Dies ist offenbar auch dem Beschuldigten bewusst, wirft er der Vorinstanz in einer nächsten Rüge Willkür vor, weil sie die Aussagen des Beschuldigten aufgrund einer einzigen unzutreffenden Aussage (die Straf- und Zivilklägerin habe ihn angerufen und nicht umgekehrt) gesamthaft als unglaubhaft eingestuft habe (S. 6 der Berufungsbegründung). Dem Beschuldigten ist mit Verweis auf die soeben gemachten Ausführungen beizupflichten, dass eine einzelne unzutreffende Aussage nicht sämtliche Aussagen der betreffenden Person unglaubhaft werden lässt.