In der Folge umfasste der Beschuldigte die Privatklägerin, welche sich abgedreht hatte, mit seinem rechten Arm im Halsbereich und nahm sie in den Schwitzkasten, wo sie einige Sekunden verharren musste. Darauf konnte sie einen Schlag mit der linken Faust gegen seine Genitalien versetzen, worauf er vor Schmerzen schrie und von ihr abliess. Sie konnte den Beschuldigten in der Folge aus dem Zimmer schieben. Im Zuge des Übergriffs griff der Beschuldigte überdies an die Brüste der Privatklägerin. Die Berührungen erfolgten mit Wissen und Willen des Beschuldigten, der dadurch eine sexualbezogene Handlung vornahm, evtl. vorzunehmen versuchte.