Im Anschluss daran umarmte der Beschuldigte die Privatklägerin zum Zwecke der Verabschiedung. Dabei griff er ihr mit der rechten Hand an den Hintern, wobei er mit den Fingern – über den Kleidern – die Binde berührte, welche sie aufgrund ihrer Menstruation zu jenem Zeitpunkt trug. Vom Übergriff überrascht, begann sie, den Beschuldigten wegzudrängen. Dazu forderte sie ihn verbal auf damit aufzuhören. In der Folge umfasste der Beschuldigte die Privatklägerin, welche sich abgedreht hatte, mit seinem rechten Arm im Halsbereich und nahm sie in den Schwitzkasten, wo sie einige Sekunden verharren musste.