Die Privatklägerin ersuchte den Beschuldigten, den sie von der Arbeit her kannte und mit welchem sie im Sinne einer Kollegschaft befreundet war, um Unterstützung, da sie im Bett des Zimmers in der Wohnung eines anderen Kollegen, G.________, bei welchem sie zu jener Zeit übernachtete, Insekten befürchtete. Der Beschuldigte unterstützte die Privatklägerin, welche bereits den Schlafanzug trug, beim Wechseln der Bettlaken.