_ sei freizusprechen vom Vorwurf der sexuellen Belästigung, angeblich begangen am 26.02.2021 in E.________(Ort) z.N. C.________, unter Auflage der auf ihn entfallenden erst- und zweitinstanzlichen Verfahrenskosten an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer Entschädigung für die berufsmässige Vertretung für das erstinstanzliche Verfahren in bereits festgesetzter Höhe und für das zweitinstanzliche Verfahren sowie einer Genugtuung nach gerichtlichem Ermessen. 2. Die Zivilklage von C.________ sei abzuweisen.