Nach erfolgter Replik und Duplik (pag. 632 ff. und 642) wurde der Schriftenwechsel mit Verfügung vom 26. Februar 2024 als abgeschlossen erachtet (pag. 644 f.). Daraufhin reichten Rechtsanwalt B.________ 2 (pag. 646 ff.) und Fürsprecherin D.________ (657 ff.) ihre Kostennoten zu den Akten.