2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten am 6. Februar 2023 fristgerecht Berufung an (pag. 359). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 8. Juni 2023 (pag. 365 ff.). Mit fristund formgerechter Berufungserklärung richtete Rechtsanwalt B.________ für den Beschuldigten am 3. Juli 2023 die Berufung gegen den Schuldspruch, die Kostenverlegung sowie den Zivilpunkt (pag. 408). Die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern teilte ihrerseits mit Eingabe vom 7. Juli 2023 den Verzicht auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren mit (pag. 414 f.). Fürsprecherin D.__