1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend Vorinstanz) sprach A.________ (nachfolgend Beschuldigter) mit Urteil vom 26. Januar 2023 schuldig der sexuellen Belästigung, begangen am 26. Februar 2021 in E.________(Ort) zum Nachteil von C.________ (nachfolgend Straf- und Zivilklägerin), und verurteilte ihn zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 (unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 5 Tage) sowie zu den Verfahrenskosten von CHF 5'971.40. Weiter setzte die Vorinstanz die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch Rechtsanwalt B._____