(auszugsweise Ziff. IV.2. und IV.3.) Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (Urteil mit Begründung, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD, Dispositiv sofort vorab per Fax, Urteil mit Begründung nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist, bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV), Migrationsdienst des Kantons Bern (Dispositiv sofort vorab per Fax, Urteil mit Begründung nach unbenutztem Ablauf