Die Voraussetzungen für die Ausschreibung der Ein- reise- und Aufenthaltsverweigerung im Schengener Informationssystem sind erfüllt. Es ist folglich die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im SIS anzuordnen. 40. DNA Das vom Beschuldigten erhobene DNA-Profil (________ und ________) ist nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 30 Jahren zu löschen (Art. 16 Abs. 2 lit. h und Abs. 3 DNA-Profil-Gesetz).