21 und Art. 24 Ziff. 1 und 2 SIS-Verordnung- Grenze erfüllt, besteht eine Pflicht zur Ausschreibung im SIS (BGE 146 IV 172 E. 3.2.2). Die Ausschreibung im SIS zieht für die Dauer der Landesverweisung ein Verbot der Einreise in die Schweiz sowie ein Einreiseverbot für den ganzen Schen- gen-Raum nach sich (BGE 146 IV 172 E. 3.2.3). 39.2 Erwägungen der Kammer Der Beschuldigte ist BP.________ (Nationalität) Staatsangehöriger und somit Angehöriger eines Drittstaates. Er kann sich nicht auf das Freizügigkeitsabkommen berufen.