VII. Verfügungen 39. Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS) 39.1 Rechtliche Grundlagen Die Kammer hat beim Aussprechen einer Landesverweisung auch zu prüfen, ob im Weiteren eine Ausschreibung im Schengener Informationssystem (nachfolgend: SIS) zu erfolgen hat (BGE 146 IV 172 E. 3.2.5). Die Ausschreibung der Landesverweisung bewirkt, dass der betroffenen Person die Einreise in das Hoheitsgebiet aller Schengen-Mitgliedstaaten grundsätzlich untersagt ist (BGE 146 IV 172 E. 3.2.3). Die Ausschreibung der Landesverweisung im SIS wird vom urteilenden Gericht angeordnet (Art.