Für das Neubeurteilungsverfahren macht Rechtsanwältin B.________ als amtliche Verteidigerin des Beschuldigten mit Kostennote vom 16. November 2023 ein Honorar von CHF 1'920.00, zuzüglich Reisekosten von CHF 120.00, Auslagen von 384.00 sowie MWST, geltend (pag. 3288). Zu einer Bemerkung Anlass gibt einzig die Berechnung der Auslagen von pauschal 20% des Honorars. Diese werden gestützt auf Ziff. 3.3 des KS Nr. 15 auf 3% des amtlichen Honorars, ausmachend CHF 57.60, bestimmt.