Demgegenüber sind die Kosten des Neubeurteilungsverfahrens, in Anwendung von Art. 5 i.V.m. Art. 24 Bst. b VKD bestimmt auf CHF 2'500.00, vollumfänglich durch den Kanton Bern zu tragen. 38. Entschädigung 38.1 Theoretische Grundlagen Zu den Verfahrenskosten gehören grundsätzlich auch die Kosten der amtlichen Verteidigung (Art. 422 Abs. 2 Bst. a StPO). Diese werden von der Kammer jedoch praxisgemäss separat ausgewiesen.