Die Nasenbeinfraktur wurde mit abschwellenden Massnahmen und einer Nachkontrolle behandelt (pag. 3259 f.) und scheint folgenlos abgeheilt. Die Verletzung an der Hand wurde gemäss dem Arztbericht vom 19. Oktober 2023 genäht und eine Wundkontrolle angeordnet (pag. 3260), im Regionalgefängnis O.________ (Ortschaft) erhielt der Beschuldigte gemäss Angaben in der Disziplinarverfügung Medikamente und die Wunde wurde vom Gesundheitsdienst verbunden und regelmässig kontrolliert (pag. 3251 f.). Einen Verband trug der Beschuldigte auch im Rahmen der Neubeurteilungsverhandlung (pag. 3271 Z. 14).