(Kontinent). Er wolle die Schweiz verlassen und zu seiner Familie (pag. 2726 Z. 38 ff.). Vor der Vorinstanz sagte er aus, er wolle in BO.________(Kontinent) bleiben und nicht zurück nach BN.________ (Land) (pag. 1609 Z. 20). Allerdings legte der Beschuldigte nicht dar, weshalb er nicht in sein Heimatland zurückwill. Auf Frage im Rahmen der ersten oberinstanzlichen Verhandlung, ob er nach BN.________(Land) gehen wolle, sagte der Beschuldigte, er habe gehen wollen und das betreffe nur ihn (pag. 2726 Z. 21). Auf entsprechenden Vorhalt gab er im Neubeurteilungsverfahren an, er habe das nicht gesagt.