104 chische, physische oder sexuelle Integrität zu berücksichtigen (Urteile des Bundesgerichts 6B_ 257/2018, 6B_270/2018 beide vom 12. Dezember 2018 E. 7.4.1.). Das Gericht stützt sich bei seinem Entscheid über die Anordnung einer Verwahrung auf eine sachverständige Begutachtung. Diese muss sich zur Notwendigkeit und den Erfolgsaussichten einer Behandlung des Täters, zur Art und Wahrscheinlichkeit weiterer möglicher Straftaten und zu den Möglichkeiten des Vollzugs der Massnahme äussern (Art. 56 Abs. 3 StGB; BGE 134 IV 315 E. 4.3.1 S. 326;