34. Verwahrung 34.1 Gesetzliche und theoretische Grundlagen Das Gericht ordnet gemäss Art. 64 Abs. 1 StGB die Verwahrung an, wenn der Täter eine der im Gesetz umschriebenen Straftaten begangen hat, durch die er die physische, psychische oder sexuelle Integrität einer anderen Person schwer beeinträchtigt hat oder beeinträchtigen wollte, und wenn auf Grund der Persönlichkeits-