97 30. Busse für die Verunreinigung von fremdem Eigentum Über die für die begangenen Übertretungen auszufällende Busse ist nicht mehr zu befinden. Diese Übertretungsbusse von CHF 200.00 (Ersatzfreiheitsstrafe zwei Tage) ist lediglich formell neu zu verkünden. Der Beschuldigte urinierte zweimal in eine Gefängniszelle, einmal auf der Polizeiwache und das zweite Mal in der Sicherheitszelle im Regionalgefängnis R.________(Ortschaft).