als auch Dr. med. K.________ übereinstimmend festhielten, dass die Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte erneut Straftaten begeht, hoch ist sowie der ungeordneten persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten, kann nicht von einer besonders günstigen Prognose ausgegangen werden, weshalb sowohl die Freiheitsstrafe als auch die Geldstrafe unbedingt auszusprechen sind.