Zufolge verminderter Schuldfähigkeit reduziert sich diese um 10 Tagessätze auf eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen. 28.3 Asperation für die Beschimpfung vom 8. August 2019 gemäss Ziff. 7.1.1 der Anklageschrift Der Beschuldigte beschimpfte die Polizisten P.________ und Q.________ in der Zelle der Polizeiwache R.________(Ortschaft) als «vaffanculo», «raciste» und «fils de pute» und zeigte dem Polizisten Q.________ zusätzlich den Mittelfinger. Der Beschuldigte beschimpfte zwei Polizisten und dies auch mehrfach über einen gewissen Zeitraum hinweg. Seine Beschimpfungen unterstrich er gar noch durch vulgäre Gesten.