3270 Z. 35 f.). Weiter zog sich der Beschuldigte im Rahmen des Vorfalls vom 19. Oktober 2023 eine Schnittverletzung an der Hand zu. Er gab zu Protokoll, ihm seien hierbei Sehnen und Nerven durchgeschnitten worden (pag. 3271 Z. 10) und er habe jetzt eine Behinderung bzw. es seien drei Finger eingeschränkt (pag. 3271 Z. 41 und Z. 44). Entsprechend den Ausführungen im Rapport und der Disziplinarverfügung des Regionalgefängnisses O.________ (Ortschaft) wurde die Wunde durch den Gesundheitsdienst verbunden und regelmässig kontrolliert und der Beschuldigte erhielt Medikamente gegen die Schmerzen (pag. 3251; pag. 3253 f.).