Er sei nicht disziplinarisch aufgefallen und zeige sich zwischenzeitlich gegenüber dem Personal und den Mitinsassen auch von seiner humorvollen Seite (pag. 3207 f.). Wie dargelegt befindet sich der Beschuldigte zwischenzeitlich wieder in Haft. Die Kammer nahm im Neubeurteilungsverfahren Kenntnis vom Rapport zu einem ausserordentlichen Ereignis sowie einer Disziplinarverfügung des Regionalgefängnisses O.________ (Ortschaft). Dem Rapport ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte den ganzen Abend lang Medikamente und Zigaretten verlangt habe, sehr fordernd gewesen sei und das Personal mit Kraftausdrücken betitelt habe.