Der Beschuldigte befand sich während knapp neun Monaten im Regionalgefängnis AB.________(Ortschaft). Gemäss dem im Neubeurteilungsverfahren eingeholten Führungsbericht fiel er dem Betreuungspersonal als impulsiven und fordernden Insassen auf und dem Vollzugsverlaufsjournal seien diverse Einträge vorhanden, wonach er das Personal beleidigt oder damit gedroht habe, in seiner Zelle zu randalieren. Allerdings habe sich der Beschuldigte in den meisten Fällen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entschuldigt, da sich sein Unmut nicht gegen das Personal oder das Gefängnis, sondern den Verlauf seines Verfahrens gerichtet habe.