Berner Jura-Seeland vom 12. Juli 2016 wegen mehrfacher Missachtung der Einoder Ausgrenzung gemäss Art. 119 AuG, mehrfachen Widerhandlungen gegen das BetmG, Beschimpfung und Gewalt oder Drohung gegen Behörden oder Beamte zu einer Freiheitsstrafe von 100 Tagen und einer Busse von CHF 300.00, mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 7. Dezember 2017 wegen einfacher Körperverletzung, Drohung und Beschimpfung zu einer Freiheitsstrafe von 30 Tagen, mit Urteil des Cour d’appel pénale du Tribunal cantonale Lausanne vom 3. Mai 2019 wegen Gewalt oder Drohung gegen Behörden oder Beamte, Beschimpfung, rechtswidrigen Aufenthalts gemäss Art.