115 AuG, Widerhandlung gegen das BetmG und Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 30 Tagen und einer Busse von CHF 200.00, mit Urteil des Tribunal de police du Littoral et du Val-de-Travers, Boudry vom 25. September 2014 wegen rechtswidrigen Aufenthalts gemäss Art. 115 AuG und versuchten Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 45 Tagen, mit Urteil des Tribunal de police du Littoral et du Val-de-Travers, Neuchâtel vom 16. Februar 2016 wegen rechtswidrigen Aufenthalts gemäss Art. 115 AuG, versuchten Diebstahls und Gewalt oder Drohung gegen Behörden oder Beamte zu gemeinnütziger Arbeit von 240 Stunden, mit Urteil der Regionalgerichts