90 Fahrrads zu einer Freiheitsstrafe von 90 Tagen und einer Busse von CHF 200.00, der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 21. Oktober 2013 wegen Sachbeschädigung, Hehlerei, Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung gemäss Art. 119 AuG, mehrfachen und teilweise versuchten Diebstahls, rechtswidrigen Aufenthalts gemäss Art. 115 AuG, Beschimpfung, mehrfacher Drohung und Widerhandlung gegen das BetmG zu einer Freiheitsstrafe von 150 Tagen und einer Busse von CHF 100.00, der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 3. Dezember 2013 wegen rechtswidrigen Aufenthalts gemäss Art.