3270 Z. 34 ff.). Der Beschuldigte verfügte vor seiner Inhaftierung über keinen ständigen Wohnsitz. Die Lebensumstände erscheinen vorab deshalb prekär, weil sich der Beschuldigte illegal und ohne jegliche Integration in der Schweiz aufhält. Obwohl diese Umstände nicht günstig sind, wirken sie sich neutral aus. 27.6.2 Vorstrafen Der Strafregisterauszug des Beschuldigten umfasst im Neubeurteilungsverfahren 13 Strafurteile, wobei eine Vielzahl davon einschlägige Delikte betreffen (pag. 2618 ff.; pag. 3209 ff.).