Zuvor befand er sich im Zusammenhang mit dem Strafverfahren wegen Brandstiftung (________ / ________) in Haft, aus der er am 9. August 2023 entlassen wurde (pag. 3070 ff.). Nach seiner Haftentlassung hielt der Beschuldigte sich gemäss seinen Aussagen in O.________ (Ortschaft) auf (pag. 3270 Z. 28). Auf Frage, wie er seinen Lebensunterhalt bestritten habe, führte der Beschuldigte aus, er sei im BL.________ (Örtlichkeit) in O.________ (Ortschaft) gewesen und habe seine Medikamente sowie Cremen und die Pumpe für die Lunge vom roten Kreuz erhalten (pag. 3270 Z. 34 ff.).