Der Beschuldigte bedrohte den Strafkläger 1 C.________ (nachfolgend: Strafkläger 1) in französischer Sprache mit den Worten «Ich werde dich und deine Mutter ficken und danach umbringen». Diese Drohung ist durchaus geeignet, jemanden in Angst und Schrecken zu versetzen. Auf Grund der Gesamtumstände ist dennoch von einem leichten Verschulden auszugehen. Der Beschuldigte beabsichtigte den Strafkläger 1 zu bedrohen und handelte damit direktvorsätzlich. Ohne Weiteres hätte er die drohende Äusserung unterlassen können. Diese Aspekte sind jedoch neutral zu werten.