Davon sind 2/3 zu asperieren, womit sich die Strafe um 30 Tage auf 29 Monate erhöht. 27.4 Asperation versuchte Drohung Der Tatbestand der Drohung schützt ein Mass an innerer Freiheit, dass jeder Person die freie Entfaltung bzw. Bewahrung ihres psychischen Gleichgewichts garantieren soll, sowie das Sicherheitsgefühl einer Person vor massiver Erschütterung durch einen anderen (DELNON/RÜDY, in: Basler Kommentar StGB/JStG, 4. Aufl. 2019, N. 5 zu Art. 180 StGB). Der Beschuldigte bedrohte den Strafkläger 1 C.__