Im Nachgang an seine Anhaltung am 8. August 2019 kam es innert rund drei Stunden zu verschiedenen Delikte gegen Polizisten. Der letzte Vorfall, bei dem der Beschuldigte in der Sicherheitszelle des Regionalgefängnisses R.________(Ortschaft) massive Gegenwehr leistete und zwei Polizisten bespuckte, erweist sich verschuldensmässig als der Schwerste. Vorfall in der Sicherheitszelle (Ziff. 3.1.3 der Anklageschrift) Durch seine massive Gegenwehr hat der Beschuldigte die Amtshandlung zwar nicht verhindert, jedoch stark behindert. Zudem hat er den Polizisten P.________ an den Kopf gespuckt.