Wer die Verwirklichung des Tatbestandes bloss in Kauf nimmt, trifft im Vergleich zum direkt vorsätzlich handelnden Täter ein geringeres Verschulden. Der Beweggrund für die Tat war unklar und diese wäre ohne Weiteres vermeidbar gewesen. Die psychische Verfassung wird bei der Frage der Schuldfähigkeit