82 Ausser bei der schweren Körperverletzung, der Beschimpfung, der Hinderung einer Amtshandlung und der Verunreinigung von fremdem Eigentum kann bei sämtlichen Delikten sowohl eine Freiheitsstrafe als auch eine Geldstrafe ausgefällt werden. Es kann an dieser Stelle bereits vorweggenommen werden, dass die Kammer – neben der versuchten schweren Körperverletzung – auch für den Diebstahl, die mehrfache Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie für die versuchte Drohung eine Freiheitsstrafe für angezeigt hält.