In concreto Vorab ist auf die nach wie vor zutreffenden Erwägungen im Urteil SK 22 34 zu verweisen (pag. 2933 f., S. 62 f. der Urteilsbegründung): Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 20. September 2019 zu einer Freiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt. Weiter erfolgte am 9. Dezember 2019 bzw. am 8. Dezember 2020 durch das Regionalgericht Berner Jura-Seeland eine Verurteilung zu 120 bzw. 10 Tagen Freiheitsstrafe (pag. 2651 f.) [recte: pag. 2623 f.]. Die zu beurteilenden Delikte wurden teils vor diesen Verurteilungen verübt.