78 22. Fazit Der Beschuldigte ist schuldig zu erklären: - der versuchten schweren Körperverletzung gemäss Art. 122 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 aStGB, - der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte gemäss Art. 285 Ziff. 1 aStGB, - der versuchten Drohung gemäss Art. 180 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB, - der mehrfachen Beschimpfung gemäss Art. 177 StGB, - der Hinderung einer Amtshandlung gemäss Art. 286 StGB sowie - der mehrfachen Verunreinigung von fremdem Eigentum gemäss Art.