72 Dass ein Stich mit einem Messer in den Bereich des Brustkorbes beim Opfer zu sehr schweren bzw. zu lebensgefährlichen Verletzungen führen kann, entspricht – wie die Vorinstanz zu Recht festgehalten hat – der allgemeinen Lebenserfahrung. Daran ändert entgegen den Ausführungen der Verteidigung auch die Position des Stichs hinten an der Rückenseite unter und hinter der linken Achselhöhle nichts.