Dies ist vorliegend nicht der Fall, sodass Art. 122 StGB in seiner bis zum 30. Juni 2023 geltenden Fassung zur Anwendung gelangt. Auch eine Anwendung des mit Bundesgesetz vom 17. Dezember 2021 über die Harmonisierung der Strafrahmen angepassten Strafrahmens von Art. 285 Abs. 1