Die im Arztbericht attestierte dissoziale Persönlichkeitsstörung und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen wurden zudem bereits in den forensisch-psychiatrischen Gutachten thematisiert. Nach Überzeugung der Kammer passt die Beurteilung der Ärzte im Rahmen der Akutkonsultation zur von Dr. med. K.________ gestellten Diagnose der dissozialen Persönlichkeitsstörung, zumal der Beschuldigte ein äusserst aggressives Verhalten zeigte und eine Untersuchung sowie Behandlung ohne Sedierung verunmöglichte (pag. 3258).