Zwar verlangte der Beschuldigte gemäss dem Rapport zum ausserordentlichen Ereignis vom 14. November 2023 nach Medikamenten. Dem Beschrieb des Sachverhalts ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte eine Operation an der Hand gehabt und sich deshalb über Schmerzen beklagt habe, mehr Medikamente hätten ihm aber nicht verabreicht werden dürfen, da die zulässige Dosis von 2.4 Gramm pro Tag bereits erreicht worden sei (pag. 3251). Folglich handelte es sich entsprechend den Ausführungen um eine Medikamentenabgabe im Zusammenhang mit den Verletzungen an der Hand. Zudem machte Dr. med.